Willkommen, Generation Z!

Willkommen, Generation Z!

Willkommen, Generation Z !

Die Generation Z prägt den Arbeitsmarkt wie keine Altersgruppe zuvor. Wer zwischen 1995 und 2010 geboren wurde, bringt neue Werte, Denkweisen und Erwartungen mit. Diese Generation ist selbstbewusst, digital vernetzt und stellt traditionelle Strukturen in Frage. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen umdenken.

In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Employer-Branding-Strategie auf die Generation Z in Deutschland ausrichten kannst – und wie du junge Talente gewinnst, motivierst und langfristig hältst.

Typische Charakteristika der Generation Z

Personen, die nach 1995 geboren wurden, zählen zur sogenannten Generation Z, kurz Gen Z. Was müssen Arbeitgeber beim Recruiting und beim Onboarding dieser jungen Menschen beachten? Wie tickt diese Zielgruppe? Und was sollten Unternehmen bieten, um Gen Z´ler auch langfristig zu binden? 

Früher waren ein sicherer Arbeitsplatz und die Vergütung die ausschlaggebenden Kriterien bei der Arbeitgeberwahl. Bei Gen Z´lern ist das etwas anders: Sie gehen selbstverständlich von einer marktgerechten Entlohnung aus. Ebenso selbstverständlich für sie sind Benefits wie zum Beispiel ein Jobrad, betriebliche Altersvorsorge, Obstkorb etc. Für viele Gen Z´ler sind außerdem die Themen Selbstverwirklichung und Sinnhaftigkeit enorm wichtig. 

Wie Unternehmen sich als Arbeitgeber differenzieren

Recruiting im digitalen Umfeld

Die klassische Stellenausschreibung reicht heute nicht mehr aus. Die Generation Z sucht nach Arbeitgebern über Social Media, Bewertungsportale und digitale Einblicke. Eine mobile Bewerbung, Social Recruiting und ein schneller Prozess sind entscheidend.

Mit unserem Recruiting-Service unterstützen wir Sie dabei, junge Talente gezielt anzusprechen und digitale Bewerbungsprozesse einzuführen.

Ein paar Tipps zur Umsetzung:

  • Kurze Bewerbungswege (z. B. One-Click Bewerbung)

  • Authentisches Employer Branding mit echten Mitarbeitenden

  • Mobile Careers-Site und Social Media Integration

  • Datenbasierte Ansprache und Active Sourcing

Onboarding, das verbindet

Ein gelungener Einstieg bindet Mitarbeitende emotional und fachlich frühzeitig. Für die Generation Z ist es wichtig, sich von Anfang an willkommen zu fühlen – mit Orientierung, klaren Aufgaben und Feedback.

Unser Onboarding-Service zeigt Ihnen, wie Sie Prozesse gestalten, die neue Talente effektiv integrieren und von Anfang an motivieren.

Best Practices:

  • Digitales Welcome-Kit und Onboarding-Portal

  • Mentoring-Programme für die ersten 90 Tage

  • Early Engagement Events und Feedbackschleifen

  • Verknüpfung mit Training und Einarbeitungsplan

Weiterbildung und Bindung

Die Generation Z sucht mehr als nur einen Job – sie sucht Entwicklung. Wer hier nicht mitzieht, riskiert hohe Fluktuation. Studien belegen, dass Weiterbildung einer der Hauptgründe für Jobwechsel ist. 

Mit unserem Development & Retention-Service helfen wir Ihnen, eine Lernkultur zu etablieren, Karrierepfade zu definieren und Talente langfristig zu halten.

Fokusbereiche:

  • Individualisierte Lernpfade und Micro-Learning-Module

  • Karrieregrid mit klaren Entwicklungsperspektiven

  • Incentives & Benefits für Weiterentwicklung

  • Analyse von Fluktuationsdaten zur gezielten Steuerung

Feedback- und Leistungstransparenz

Junge Talente wollen wissen, wie sie performen und wo sie stehen. Eine offene Feedbackkultur schafft Vertrauen und Motivation. Eine Studie zeigt, dass Transparenz und Rückmeldung für die Gen Z erhebliche Bedeutung haben. 

Der Performance-Management-Service unterstützt Sie dabei, eine moderne Ziel- und Evaluationsstruktur aufzubauen.

Tipps:

  • Regelmäßige Feedbackgespräche (z. B. 1-on-1)

  • Digitale Zielvereinbarungs- und Dashboard-Tools

  • Anerkennung von Leistung und Fortschritt

  • Verbindung von Zielsystemen mit Entwicklungsmöglichkeiten

HR-Strategie und Digitalisierung

Um den Anforderungen der Generation Z gerecht zu werden, braucht es eine umfassende HR-Strategie mit digitaler Infrastruktur. Digitalisierung, agile Prozesse und systemische Flexibilität sind Voraussetzungen für den Erfolg.

Mit unserer HR-Strategie- und Transformationsberatung sowie unserer HR-IT-Strategie-Beratung führen wir Sie durch den Wandel.

Zentrale Aspekte:

  • HR-Roadmap mit Modernisierungszielen

  • Einführung von HR-Systemen, Cloud-Tools und Analytics

  • Prozessautomatisierung und Workflow-Design

  • Change Management mit Fokus auf neue Generationen

Fazit: Die Chance Generation Z

Die Generation Z ist keine Herausforderung, sie ist eine Chance – wenn Sie bereit sind, Ihre HR-Strategie darauf auszurichten.

Unternehmen, die authentisch kommunizieren, moderne Arbeitsmodelle anbieten und Werte leben, werden junge Talente gewinnen, motivieren und langfristig binden.

Sie möchten Ihre Arbeitgebermarke für die Generation Z stärken?

Lassen Sie uns Ihre HR-Strategie gemeinsam weiterentwickeln – Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.

5-Schritte-Modell für HR-Prozesse in wachsenden Unternehmen

5-Schritte-Modell für HR-Prozesse in wachsenden Unternehmen

5-Schritte-Modell für HR-Prozesse in wachsenden Unternehmen

Wachstum ist das Ziel vieler Unternehmen, aber gerade dann zeigt sich, ob die internen HR-Prozesse wirklich stabil und skalierbar sind.

Was in einer kleinen Organisation noch mit Excel und Improvisation funktioniert, wird bei steigender Mitarbeiterzahl schnell zum Risiko. Fehlende Strukturen, doppelte Dateneingaben oder manuelle Freigaben führen zu Ineffizienz, Verzug und Frustration.

In diesem Beitrag zeigen wir, wie wachsende Unternehmen ihre Personalprozesse strategisch auf Wachstum ausrichten können. Mit einem praxisorientierten 5-Schritte-Modell, das Struktur, Automatisierung und Nachhaltigkeit verbindet.

Warum HR-Prozesse jetzt flexibel und skalierbar sein müssen

Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Fachkräftemangel, Remote Work, digitale Tools und zunehmende Regulatorik erfordern von Unternehmen ein hohes Maß an Agilität.

Gerade mittelständische Organisationen, die wachsen oder internationale Teams aufbauen, stoßen schnell an operative Grenzen.

Typische Symptome sind:

  • Lange Time-to-Hire und unstrukturierte Bewerbungsprozesse

  • Verzögerungen bei Onboarding und Dokumentenfreigaben

  • Fehlende Transparenz in HR-Kennzahlen

  • Doppelte Datenpflege in verschiedenen Systemen

  • Überlastung der HR-Teams durch manuelle Tätigkeiten

Die gute Nachricht: Mit einem klaren Prozessdesign lassen sich diese Engpässe beseitigen – und HR wird vom Verwaltungsapparat zum echten Business-Partner.

Die größten Herausforderungen im Wachstum

In Wachstumsphasen treten immer wieder ähnliche Muster auf:

  1. Fehlende Prozessklarheit: Rollen, Verantwortlichkeiten und Freigaben sind nicht eindeutig definiert.

  2. Uneinheitliche Systeme: HR-, Payroll- und Bewerbermanagement laufen auf getrennten Plattformen.

  3. Mangelnde Skalierbarkeit: Manuelle Abläufe bremsen Expansion und Digitalisierung.

  4. Datenlücken: Fehlende Analysen verhindern fundierte Entscheidungen über Headcount, Performance oder Fluktuation.

  5. Widerstände im Change: Mitarbeitende haben oft Vorbehalte gegenüber Prozessautomatisierung.

Genau hier setzt unser 5-Schritte-Modell an.

Das 5-Schritte-Modell im Überblick

Unser Ansatz kombiniert Analyse, Standardisierung, Automatisierung, Skalierung und kontinuierliche Verbesserung – ein klarer Fahrplan für nachhaltige HR-Transformation.

Schritt 1 – Analyse: Prozesse und Engpässe erkennen

Im ersten Schritt wird der Status quo erfasst:

Welche Prozesse laufen bereits digital? Wo entstehen Wartezeiten, Redundanzen oder Medienbrüche?

Wir betrachten dabei alle Kernbereiche:

  • Recruiting und Bewerbermanagement

  • Onboarding und Offboarding

  • Personalentwicklung und Performance Management

  • Payroll, Administration und Reporting

Mit datenbasierten Methoden und Interviews identifizieren wir Optimierungspotenziale – häufig lassen sich schon hier Effizienzgewinne von über 30 % erzielen.

Schritt 2 – Standardisierung: Einheitliche Abläufe schaffen

Erfolgreiche HR-Prozesse leben von Konsistenz.

Wir definieren Rollen, Genehmigungsstufen und Verantwortlichkeiten neu – von der Stellenausschreibung bis zur Vertragsfreigabe.

Dabei werden Workflows klar dokumentiert und SOPs (Standard Operating Procedures) etabliert.

So entsteht Transparenz für HR, Führungskräfte und Mitarbeitende.

Einheitliche Prozesse sind zudem die Basis, um anschließend digitalisieren und automatisieren zu können.

Schritt 3 – Automatisierung: Routinen intelligent gestalten

Jetzt wird Technik zum Erfolgsfaktor.

Durch den Einsatz moderner HR-Softwarelösungen lassen sich viele Tätigkeiten automatisieren – etwa Vertragsversand, Erinnerungen, Freigaben oder Reporting.

Das spart Zeit und reduziert Fehler.

Die Grundlage dafür ist eine klare HR-IT-Strategie.

Unsere HR-IT-Strategie-Beratung hilft Ihnen, Systeme wie HRIS, Payroll und Recruiting-Plattformen nahtlos zu verbinden und Daten effizient zu nutzen.

Automatisierung bedeutet dabei nicht, Menschen zu ersetzen, sondern Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo menschliche Kompetenz den Unterschied macht: im Recruiting, Coaching und in der Mitarbeiterbindung.

Schritt 4 – Skalierbarkeit: Prozesse auf Wachstum auslegen

Wachsende Unternehmen benötigen Prozesse, die nicht bei 100 Mitarbeitenden enden.

Hier geht es darum, Strukturen so zu gestalten, dass sie auch bei 500 oder 1000 Mitarbeitenden funktionieren.

Das umfasst:

  • Modulare Prozessarchitekturen

  • Zentralisierte HR-Datenverwaltung

  • Rollenbasiertes Berechtigungsmanagement

  • Globale, aber lokal angepasste Prozesse

Skalierbarkeit heißt auch: Führungskräfte befähigen, HR-Aufgaben eigenständig auszuführen – etwa durch Self-Service-Portale oder automatisierte Genehmigungen.

Schritt 5 – Kontinuierliche Verbesserung: Nachhaltigkeit sichern

HR-Transformation ist kein Projekt mit Enddatum.

Damit die Effizienz erhalten bleibt, müssen Prozesse regelmäßig überprüft und an neue Anforderungen angepasst werden.

Dazu gehören:

  • Prozess-KPIs (z. B. Time-to-Hire, Onboarding-Dauer, HR-Kostenquote)

  • Feedback-Loops mit Führungskräften

  • Schulungen für HR-Teams

  • Regelmäßige Audits und Anpassungen der HR-Systeme

Dieser Schritt sorgt dafür, dass HR nicht reaktiv, sondern proaktiv agiert – und dauerhaft zum strategischen Erfolgsfaktor wird.

Praxisbeispiel: HR-Transformation in einem wachsenden Mittelstandsunternehmen

Ein wachstumsstarkes Energieunternehmen aus Deutschland stand vor der Herausforderung, seine Personalprozesse zu professionalisieren.

Innerhalb eines Jahres wurde mit unserem 5-Schritte-Modell eine strukturierte HR-Landschaft aufgebaut:

  • Einführung eines zentralen HR-Systems mit automatisierter Dokumentenverwaltung

  • Verkürzung der Time-to-Hire um 40 %

  • Standardisierte Onboarding-Abläufe mit klaren Verantwortlichkeiten

  • Einführung eines digitalen Performance-Feedback-Tools

Das Ergebnis: höhere Transparenz, zufriedenere Mitarbeitende und spürbare Entlastung im HR-Team.

So starten Sie jetzt – Ihre HR-Prozessstrategie für Wachstum

Der erste Schritt ist eine ehrliche Analyse: Wie effizient sind Ihre HR-Prozesse aktuell, und wo entstehen Reibungsverluste?

Mit unserer HR-Strategie- und Transformationsberatung begleiten wir Sie dabei, Strukturen zu schaffen, die Wachstum tragen – von der Prozessaufnahme bis zur vollständigen Implementierung.

Wenn Sie zusätzlich Ihr Performance-Management verbessern möchten, erfahren Sie hier, wie das gelingt: Performance Management optimieren.

Fazit: Struktur schafft Wachstum

Effiziente, skalierbare HR-Prozesse sind die Basis für nachhaltiges Unternehmenswachstum.

Mit klaren Abläufen, digitaler Unterstützung und einem kontinuierlichen Verbesserungsansatz wird HR zum Motor der Organisation.

Sie möchten Ihre HR-Prozesse skalieren und fit für die Zukunft machen?

Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Prozessanalyse – Kontakt aufnehmen.

Sind Zeitarbeit und Interim Management bald Geschichte?

Sind Zeitarbeit und Interim Management bald Geschichte?

Sind Zeitarbeit und Interim Management bald Geschichte?

Veränderungen in der Personalarbeit neben der Digitalisierung.

Die HR-Welt steht an einem Wendepunkt. Während Unternehmen einst auf klassische Modelle wie Zeitarbeit oder Interim Management setzten um temporäre Engpässe zu besetzen, zeigt sich heute: Diese Ansätze stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Hohe Kosten, unflexible Prozesse, fehlende Qualität und rechtliche Risiken belasten Unternehmen – doch die Lösung ist bereits da: HR Managed Services.

Der Status quo: Warum sind Zeitarbeit oder Interim Management nicht mehr ausreichend?

Stellen Sie sich vor, Sie kämpfen mit unbesetzten Schlüsselpositionen in Ihrer Personalabteilung, ineffizienten Prozessen und fehlender Qualität bei hohen Kosten. Genau so erging es einem unserer Kunden aus der Energiebranche:

Ein global agierendes Unternehmen hatte drei unbesetzte Schlüsselpositionen in der HR-Abteilung – ein Zustand, der strategische Projekte ins Stocken brachte. Interne Ressourcen waren überlastet, die Suche nach passenden Lösungen zog sich hin, und wichtige Deadlines gerieten in Gefahr.

Diese Herausforderung ist nicht untypisch. Zeitarbeit und Interim Management, die lange als verlässliche Übergangslösungen galten, stoßen in einer immer komplexeren Geschäftswelt an ihre Grenzen. Unternehmen suchen heute nicht nur kurzfristige Hilfe, sondern langfristige, strategische Lösungen – und genau hier setzt HR Managed Service an.

Die Vision: Wie HR Managed Service die Spielregeln verändert

Warum der Wandel unvermeidlich ist

HR Managed Service ist mehr als nur ein modernes Buzzword. Es ist die Antwort auf die drängendsten Herausforderungen im Personalmanagement.

Mit einem Ansatz, der Flexibilität, Effizienz und Expertise vereint, helfen wir Unternehmen, ihre HR-Abteilungen zukunftssicher zu machen:

  • Flexibilität und Agilität: Statt kurzfristiger Notlösungen bieten wir nahtlose Integration in Ihre bestehenden Prozesse, sodass auch langfristige Ziele erreicht werden können.
  • Kosteneffizienz: Transparente Preismodelle statt hoher Stundensätze schaffen Planungssicherheit und entlasten Budgets.
  • Qualität durch Spezialisierung: Unsere Experten bringen das Know-how mit, das in Ihrer Branche zählt, und entwickeln individuelle Lösungen.

Ein Praxisbeispiel zeigt, wie wirkungsvoll dieser Ansatz ist:
Innerhalb von nur vier Wochen konnten wir bei einem Energieunternehmen nicht nur drei unbesetzte Schlüsselpositionen mit unserem HR Management Service besetzen, sondern auch die bestehenden HR Prozesse gemeinsam optimieren. Das Ergebnis?

  • sofortigeBesetzung der Stellen,
  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der HR Abteilung ohne Qualitätsverlust,
  • Umsetzung unterhalb des gesetzten Budgets.

Die Rahmenbedingungen in der HR-Welt verändern sich rasant und das klassische Modell aus Zeitarbeit und Interim Management kann mit diesen Veränderungen nicht mehr mithalten.

  • Digitalisierung erfordert effizientere Arbeitsprozesse und Tools, die Zeitarbeit oft nicht bietet.
  • Rechtsvorschriften und Compliance setzen Unternehmen unter Druck, höchste Standards zu gewährleisten.
  • Kostensteigerungen machen es notwendig, smartere und nachhaltigere Lösungen zu finden.

Unternehmen, die sich den neuen Gegebenheiten nicht anpassen, riskieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. HR Managed Service hingegen stellt sicher, dass Sie nicht nur Schritt halten, sondern der Konkurrenz voraus sind. HR Maged Service ist mehr als nur eine Vakanz-Überbrückung. Es ist eine Partnerschaft für die Zukunft Ihrer Personalarbeit.

Die Vision: Wie HR Managed Service die Spielregeln verändert

HR Managed Service ist mehr als nur ein modernes Buzzword. Es ist die Antwort auf die drängendsten Herausforderungen im Personalmanagement.

Mit einem Ansatz, der Flexibilität, Effizienz und Expertise vereint, helfen wir Unternehmen, ihre HR-Abteilungen zukunftssicher zu machen:

  • Flexibilität und Agilität: Statt kurzfristiger Notlösungen bieten wir nahtlose Integration in Ihre bestehenden Prozesse, sodass auch langfristige Ziele erreicht werden können.
  • Kosteneffizienz: Transparente Preismodelle statt hoher Stundensätze schaffen Planungssicherheit und entlasten Budgets.
  • Qualität durch Spezialisierung: Unsere Experten bringen das Know-how mit, das in Ihrer Branche zählt, und entwickeln individuelle Lösungen.

Ein Praxisbeispiel zeigt, wie wirkungsvoll dieser Ansatz ist:
Innerhalb von nur vier Wochen konnten wir bei einem Energieunternehmen nicht nur drei unbesetzte Schlüsselpositionen mit unserem HR Management Service besetzen, sondern auch die bestehenden HR Prozesse gemeinsam optimieren. Das Ergebnis?

  • sofortigeBesetzung der Stellen,
  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der HR Abteilung ohne Qualitätsverlust,
  • Umsetzung unterhalb des gesetzten Budgets.

Warum der Wandel unvermeidlich ist

Die Rahmenbedingungen in der HR-Welt verändern sich rasant und das klassische Modell aus Zeitarbeit und Interim Management kann mit diesen Veränderungen nicht mehr mithalten.

  • Digitalisierung erfordert effizientere Arbeitsprozesse und Tools, die Zeitarbeit oft nicht bietet.
  • Rechtsvorschriften und Compliance setzen Unternehmen unter Druck, höchste Standards zu gewährleisten.
  • Kostensteigerungen machen es notwendig, smartere und nachhaltigere Lösungen zu finden.

Unternehmen, die sich den neuen Gegebenheiten nicht anpassen, riskieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. HR Managed Service hingegen stellt sicher, dass Sie nicht nur Schritt halten, sondern der Konkurrenz voraus sind. HR Maged Service ist mehr als nur eine Vakanz-Überbrückung. Es ist eine Partnerschaft für die Zukunft Ihrer Personalarbeit.

Unsere Vision: Zukunftssicheres HR

Fazit: HR Managed Service – Der nächste Schritt für Ihr Unternehmen

Seit unserer Gründung im Jahr 2012 setzen wir alles daran, Unternehmen mit nachhaltigen HR-Lösungen zu unterstützen. Unsere Mission ist klar: Niemand bleibt zurück. Statt auf kurzfristige Effekte setzen wir auf langfristige, strategische Ansätze, die wirklich funktionieren.

Unser Gründer Axel Kathöfer war schon früh überzeugt, dass klassische Personalberatung nicht mehr ausreicht, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Deshalb entwickelten wir ein Modell, das auf state-of-the-art HR-Produkten basiert und Unternehmen einen strategischen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Noch unsicher? Über 100 Projekte sprechen für sich

Seit unserer Gründung haben wir:

  • Über 100 erfolgreiche HR-Projekte realisiert,
  • ein erfahrenes Team von 15 Spezialisten, das Sie persönlich unterstützt,
  • und ein Netzwerk von über 100 externen Experten, die für jeden Bedarf die richtige Lösung bieten.

Folgen Sie uns für weitere Einblicke und Best Practices im HR-Management. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten!

HR Managed Service ist nicht nur eine Alternative zu Zeitarbeit und Interim Management – es ist ein echter Gamechanger. Die Kombination aus Flexibilität, Effizienz und strategischem Denken macht diesen Ansatz zur idealen Lösung für die Herausforderungen von heute und morgen.

Sind Sie bereit für massive Veränderungen in Ihrem HR-Bereich? Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie unser HR Managed Service Ihre Prozesse revolutionieren kann.

Unsere Vision: Zukunftssicheres HR

Seit unserer Gründung im Jahr 2012 setzen wir alles daran, Unternehmen mit nachhaltigen HR-Lösungen zu unterstützen. Unsere Mission ist klar: Niemand bleibt zurück. Statt auf kurzfristige Effekte setzen wir auf langfristige, strategische Ansätze, die wirklich funktionieren.

Unser Gründer Axel Kathöfer war schon früh überzeugt, dass klassische Personalberatung nicht mehr ausreicht, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Deshalb entwickelten wir ein Modell, das auf state-of-the-art HR-Produkten basiert und Unternehmen einen strategischen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Noch unsicher? Über 100 Projekte sprechen für sich

Seit unserer Gründung haben wir:

  • Über 100 erfolgreiche HR-Projekte realisiert,
  • ein erfahrenes Team von 15 Spezialisten, das Sie persönlich unterstützt,
  • und ein Netzwerk von über 100 externen Experten, die für jeden Bedarf die richtige Lösung bieten.

Folgen Sie uns für weitere Einblicke und Best Practices im HR-Management. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten!

Fazit: HR Managed Service – Der nächste Schritt für Ihr Unternehmen

HR Managed Service ist nicht nur eine Alternative zu Zeitarbeit und Interim Management – es ist ein echter Gamechanger. Die Kombination aus Flexibilität, Effizienz und strategischem Denken macht diesen Ansatz zur idealen Lösung für die Herausforderungen von heute und morgen.

Sind Sie bereit für massive Veränderungen in Ihrem HR-Bereich? Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie unser HR Managed Service Ihre Prozesse revolutionieren kann.

Der erste Firmenwagen

Der erste Firmenwagen

Der erste Firmenwagen

Richtige Besteuerung und Gestaltungsmodelle

Soll ein Arbeitnehmer erstmals einen Firmenwagen erhalten, ist die Freude oft groß. Doch mit dem Firmenwagen gehen auch viele Fragen einher: Wie wird der Vorteil „Firmenwagen“ versteuert und wie lässt er sich reduzieren? Lohnt ein Fahrtenbuch? Wie wirken sich Zuzahlungen und privat getragene Kosten aus? Ist eine günstigere Fahrzeugklasse oder ein E-Fahrzeug lukrativ? Diese und weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.

1. Ausgangsfall

Der ledige, konfessions- und kinderlose Arbeitnehmer A wurde befördert. Hierdurch erhöht sich zwar nicht sein Bruttoarbeitslohn (bisher 4.000 EUR in der Steuerklasse I), aber er darf sich einen Firmenwagen aussuchen. Diesen darf er auch unbeschränkt privat nutzen. Nach einigen Recherchen beabsichtigt A, einen Neuwagen (Verbrenner) mit einem Bruttolistenneupreis (BLP) i. H. von 40.000 EUR und werkseits verbauter Sonderausstattung (10.000 EUR brutto) zu wählen.
A fragt sich aber, welche steuerlichen Folgen der Firmenwagen für ihn hat. Immerhin spart er sich nun die Kosten für alle Privatfahrten und auch die täglichen Fahrten zur Arbeit (20 km Entfernung) trägt ab sofort sein Chef.

2. Pauschale Besteuerung

Weil der Arbeitgeber alle Kosten trägt, darf A den Firmenwagen zwar theoretisch kostenlos fahren. Dennoch wird A durch den Firmenwagen effektiv belastet, da ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil (Sachbezug) vorliegt.
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils richtet sich nach § 8 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG grundsätzlich nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung. Somit erhöht sich der Bruttoarbeitslohn von A wie folgt:

Privatnutzung
BLP40.000 EUR
zzgl. Sonderausstattung10.000 EUR
Summe50.000 EUR
× 1 % (= Sachbezug pro Monat)500 EUR

Beachten Sie | Für die Ein-Prozent-Regelung ist immer der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung relevant. Das gilt auch für Gebrauchtwagen und auch dann, wenn der tatsächliche Kaufpreis durch Rabatte niedriger ausfällt. Nur nachträglich (nach erfolgter Erstzulassung) eingebaute Sonderausstattung bleibt bei der Ermittlung des Sachbezugswerts unberücksichtigt.
Da der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden kann, ist für diese Fahrten nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG ein Zuschlag von 0,03 % des BLP zzgl. Sonderausstattung für jeden Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte pro Monat anzusetzen.

Wohnung/erste Tätigkeitsstätte
BLP zzgl. Sonderausstattung50.000 EUR
× 0,03 %15 EUR
× Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte (20 km)300 EUR

Beachten Sie | Kann der Firmenwagen auch für eine doppelte Haushaltsführung genutzt werden, sind für jede Fahrt pauschal 0,002 % des BLP zzgl. Sonderausstattung je Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Haushalts und dem Beschäftigungsort anzusetzen (§ 8 Abs. 2 S. 5 EStG). Das gilt aber nur für Fahrten, für die keine Werbungskosten abzugsfähig sind also immer dann, wenn mehr als einmal in der Woche zur Zweitwohnung gefahren wird.

Durch den Firmenwagen ergeben sich für A effektiv zwei Änderungen: Er wird durch die Fahrzeugkosten nicht mehr unmittelbar finanziell belastet und sein steuer- und beitragspflichtiger Bruttolohn steigt von 4.000 EUR auf 4.800 EUR. Das führt zu einer Schmälerung seines Nettoeinkommens. Denn während ihm sein Arbeitgeber bisher einen Nettolohn von 2.602 EUR überwiesen hat, reduziert sich dieser künftig auf 2.222 EUR.

MERKE | A kostet der Firmenwagen somit effektiv 380 EUR netto pro Monat. Diesen Betrag muss er von den gesparten Kfz-Kosten abziehen. Denn nur in Höhe der Differenz führt der Firmenwagen zu einem echten finanziellen Vorteil.
Infolge der Belastung (380 EUR pro Monat) gilt es zu überlegen, wie sich diese reduzieren lässt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten.

3. Günstigeres Fahrzeug

Die einfachste Möglichkeit zur Reduzierung der finanziellen Belastungen ist, dass A einen Firmenwagen mit einem niedrigeren BLP wählt.

Beispiel

A entscheidet sich für einen günstigeren Firmenwagen. Bei diesem beträgt der BLP inklusive Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht mehr 50.000 EUR, sondern lediglich 40.000 EUR.

Durch den niedrigeren BLP reduziert sich der Sachbezug für Privatfahrten auf monatlich 400 EUR (40.000 EUR × 1 %) und für die Fahrten zur Arbeit auf 240 EUR (40.000 EUR × 0,03 % × 20 km). Damit steigt der Bruttoarbeitslohn von 4.000 EUR auf nur noch 4.640 EUR (bisher 4.800 EUR). Da der Nettolohn nun 2.300 EUR beträgt, erhält A monatlich 78 EUR netto mehr Gehalt.

MERKE | Dies führt auch beim Arbeitgeber zu einer Ersparnis. Zum einen muss er für den Firmenwagen (Kauf oder Leasing) weniger aufwenden. Zum anderen spart er monatlich rund 20 % Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben bezogen auf den verringerten Bruttolohn. Bei einer Differenz wie im Beispiel von 160 EUR (bisher 4.800 EUR und neu 4.640 EUR) sind das immerhin 32 EUR pro Monat.

4. Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge

Der Sachbezug kann auch reduziert werden, indem kein Verbrenner, sondern ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug gewählt wird. Weil der Staat die Elektromobilität auch steuerlich fördern möchte, gibt es für diese Fahrzeuge unter den in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG verankerten Bedingungen Ermäßigungen, die sich auf die Höhe des BLP auswirken. Wird als Firmenwagen z. B. ein reines Elektrofahrzeug ohne Kohlendioxidemission gewählt und beträgt der BLP bei einer erstmaligen Überlassung durch den Arbeitgeber nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 maximal 60.000 EUR (erhöht durch das Wachstumschancengesetz auf 70.000 EUR bei Anschaffungen nach dem 31.12.2023), ist der BLP nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem Viertel anzusetzen, sodass sich die Sachbezüge reduzieren.
Wird die Grenze von 60.000 EUR bzw. 70.000 EUR bei einem Elektrofahrzeug überschritten, gilt zwar kein geviertelter, aber ein halbierter BLP, der im Übrigen auch für Hybrid-E-Fahrzeuge Anwendung findet. Voraussetzung ist bei einer erstmaligen Überlassung durch den Arbeitgeber nach dem 31.12.2021 und vor dem 1.1.2025, dass das Hybrid-E-Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 g je gefahrenen km hat oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km (nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2031 gelten 80 km) beträgt.

Beispiel

A entscheidet sich für einen günstigeren Firmenwagen. Bei diesem beträgt der BLP inklusive Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht mehr 50.000 EUR, sondern lediglich 40.000 EUR.

Durch den niedrigeren BLP reduziert sich der Sachbezug für Privatfahrten auf monatlich 400 EUR (40.000 EUR × 1 %) und für die Fahrten zur Arbeit auf 240 EUR (40.000 EUR × 0,03 % × 20 km). Damit steigt der Bruttoarbeitslohn von 4.000 EUR auf nur noch 4.640 EUR (bisher 4.800 EUR). Da der Nettolohn nun 2.300 EUR beträgt, erhält A monatlich 78 EUR netto mehr Gehalt.

PRAXISTIPPS | Für den (Hybrid)-E-Firmenwagen wird eine Ladevorrichtung (z. B. Wallbox) benötigt. Diese kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 46 EStG und § 1 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung steuer- und beitragsfrei überlassen. Eigentümer bleibt aber der Arbeitgeber. Soll der Arbeitnehmer Eigentümer werden, stellt die Übereignung der Ladevorrichtung einen Sachbezug dar. Die Steuer kann dann zulasten des Arbeitgebers mit 25 % pauschaliert werden (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG). Der Vorteil: Die Sozialabgaben entfallen.

Da der Arbeitnehmer für die zu Hause durchgeführten Ladevorgänge seinen privaten Strom verwendet, kann der Arbeitgeber diesen steuer- und beitragsfrei erstatten. Grundsätzlich wird ein Einzelnachweis des verbrauchten Stroms gefordert. Zur Vereinfachung gestattet die Verwaltung (BMF-Schreiben vom 29.9.2020, Az. IV C 5 – S 2334/19/10009 :004, Rz. 24) aber auch Pauschalen.

Bei deren Höhe kommt es darauf an, ob es sich um ein E- oder um ein Hybrid-E-Fahrzeug handelt und ob der Arbeitnehmer zusätzlich auch eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber hat:

  • mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30 EUR im Monat für Elektrofahrzeuge und 15 EUR für Hybrid-E-Fahrzeuge,
  • ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70 EUR im Monat für Elektrofahrzeuge und 35 EUR für Hybrid-E-Fahrzeuge.

5. Einzelbewertung für Fahrten zum Betrieb

Die bislang für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzte Pauschale berücksichtigt das individuelle Fahrverhalten nicht und lässt unberücksichtigt, wie oft die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde.
Problematisch ist das, wenn der Arbeitnehmer infolge von Tätigkeiten im Homeoffice oder Außendienst, Teilzeit, Urlaub, Krankheit etc. nur wenige Fahrten durchführt. Denn derartige Nutzungsausfälle sind in dem pauschalen Nutzungswert bereits berücksichtigt, sodass keine Reduzierung des Sachbezugs möglich ist (vgl. BMF-Schreiben vom 3.3.2022, Az. IV C 5 – S 2334/21/10004 :001, Rz. 12). Das gilt selbst für volle Kalendermonate, an denen der Firmenwagen tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wurde.

Beispiel
A nutzt seinen Firmenwagen (BLP: 50.000 EUR) infolge einer längeren Erkrankung und diversen Tätigkeiten im Homeoffice für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte im Jahr nur für 100 Fahrten.
Der Sachbezug beträgt unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Fahrten 3.600 EUR (50.000 EUR × 0,03 % × 20 km × 12).

Dieses unbillige Ergebnis kann aber vermieden werden, da anstelle der pauschalen Methode auch eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten erfolgen kann. Dabei ist zu beachten, dass das Wahlrecht nur für das ganze Jahr ausgeübt werden kann und die Bewertung für jede Fahrt mit 0,002 % des BLP erfolgt. Lukrativ ist die Einzelbewertung, wenn der Arbeitnehmer in dem Kalenderjahr an weniger als 180 Tagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durchführt (12 Monate × 0,03 % = 0,36 %; 180 Tage × 0,002 % sind ebenfalls 0,36 %).

Beispiel
Wie Beispiel zuvor, A beantragt aber die Einzelbewertung: Der Sachbezug reduziert sich von 3.600 EUR auf 2.000 EUR (50.000 EUR × 0,002 % × 20 km × 100 Fahrten). Bei unterstellten 20 % Sozialabgaben und 30 % Steuern bedeutet das eine Ersparnis von 800 EUR netto pro Jahr (1.600 EUR × 50 %).

Die Anforderungen für die Einzelbewertung hat die Verwaltung (BMF 3.3.2022, a. a. O.) in der Rz. 13 niedergelegt. Danach muss A gegenüber dem Arbeitgeber kalendermonatlich fahrzeugbezogen schriftlich erklären, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er den Firmenwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat; die bloße Angabe der Anzahl der Tage reicht nicht aus. Demgegenüber vertritt das Finanzgericht Nürnberg (23.1.2020, Az. 4 K 1789/18) die Ansicht, dass eine Datumsangabe nicht zwingend erforderlich ist.
Es sind keine Angaben erforderlich, wie der Arbeitnehmer an den anderen Arbeitstagen zur ersten Tätigkeitsstätte gelangt ist. Tage, an denen er mit dem Firmenwagen mehrfach Fahrten durchführt (z. B. wegen einer Mittagsheimfahrt) gelten als ein Tag.
Die schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto nehmen. Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn für die Ermittlung des Sachbezugs jeweils die Erklärung des Vormonats zugrunde gelegt wird.

Beachten Sie | Damit die Einzelbewertung nicht zu einem höheren Sachbezug führt, muss der Arbeitgeber eine jahresbezogene Begrenzung auf insgesamt 180 Fahrten vornehmen.

Die Einzelbewertung stellt zwar ein Wahlrecht dar. Der Arbeitgeber muss sie aber vornehmen, wenn sie der Arbeitnehmer beantragt. Diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber nur umgehen, wenn er im Arbeitsvertrag oder der Vereinbarung über die Überlassung des Firmenwagens eine Klausel aufnimmt, nach der er keine Einzelbewertung vorzunehmen hat. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung zur Einzelbewertung übergehen und seinen Bruttoarbeitslohn reduzieren. Hierzu muss er mit Datumsangabe darlegen, an welchen Tagen er den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat und in welcher Höhe sein Arbeitgeber den Sachbezug berücksichtigt hat.

MERKE | Durch die nachträgliche Einzelbewertung sinkt die Einkommensteuer. Die Sozialabgaben bleiben aber unverändert.

6. Kostendeckelung

Die pauschal ermittelten Sachbezüge dürfen die Gesamtkosten des Firmenwagens nicht übersteigen. Denn sonst würde ein Sachbezug versteuert, der tatsächlich nicht entstanden ist. Deshalb ist es erforderlich, den insgesamt für das jeweilige Jahr ermittelten Sachbezug mit den tatsächlich entstandenen Fahrzeugkosten (u. a. Versicherung, Kfz-Steuer, Treibstoff, Reparaturen, Abschreibung) zu vergleichen. Übersteigen die Fahrzeugkosten den Sachbezug, ist dieser um die Differenz zu reduzieren.

Beispiel
Der Arbeitgeber des A hat die Fahrzeuggesamtkosten zusammengestellt. Diese betragen 8.000 EUR. Da der bisher für das Jahr als Arbeitslohn zu erfassende Sachbezug 9.600 EUR beträgt, ist er um 1.600 EUR zu reduzieren.

7. Fahrtenbuch

Führt A ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (BMF 3.3.2022, a. a. O., Rz. 26 ff.), können anstelle der pauschal ermittelten Sachbezüge die tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden. Hierzu werden die jährlichen Gesamtkosten des Firmenwagens ermittelt, durch die jährliche Gesamtfahrleistung geteilt und der sich so ergebende Kilometersatz mit jedem privat gefahrenen km multipliziert (ebenso für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte). Dieses Verfahren bietet sich vor allem bei einem hohen BLP an und/oder, wenn der Firmenwagen wenig privat genutzt wird.

Beispiel

Die Sachbezüge für den Firmenwagen betragen jährlich 9.600 EUR. A hat ein Fahrtenbuch geführt. Daraus ergeben sich 20.000 gefahrene km (8.000 privat, 8.000 geschäftlich und 4.000 für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte). Die Fahrzeuggesamtkosten wurden mit 12.000 EUR (inkl. Abschreibung auf acht Jahre) ermittelt.
Die Kosten pro km betragen 0,60 EUR (12.000 EUR/20.000 km). Der Sachbezug ist von 9.600 EUR auf 7.200 EUR zu reduzieren (12.000 km × 0,60 EUR).

Bei einem (Hybrid)-E-Fahrzeug sind Begünstigungen möglich (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG). Je nach Art des Fahrzeugs werden die in die Gesamtkosten einzubeziehenden Abschreibungen nur zur Hälfte oder einem Viertel angesetzt. Die Folge: Ein geringerer Kostensatz pro km und ein geringerer Sachbezug.
Das Fahrtenbuch muss eine leichte und einwandfreie Überprüfung der Angaben ermöglichen. Alle Fahrstrecken müssen gesondert, fortlaufend und zeitnah aufgeführt werden. Für Privatfahrten sind die Kilometerangaben nebst Angabe des Tages und der Vermerk „privat“ einzutragen. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte reicht die Angabe des Tages, der Kilometerstände und der Vermerk „Wohnung/erste Tätigkeitsstätte“. Für geschäftlich veranlasste Fahrten sind das Datum und die Kilometerstände, das Reiseziel und -zweck sowie der Name des Geschäftspartners zu dokumentieren.
Das Fahrtenbuch muss in geschlossener Form und so geführt werden, dass es nicht manipuliert werden kann und etwaige Änderungen einsehbar sind. Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig, wenn sich aus diesen dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen und eine nachträgliche Veränderung der Eintragungen ohne Dokumentation ausgeschlossen ist. Eine einfache Excel-Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht.

8. Zuzahlungen

Zuzahlungen und Nutzungsentgelte, die an den Arbeitgeber zu leisten sind, haben eines gemeinsam: Sie mindern den Nutzungswert und damit den Sachbezug (BFH 30.11.2016, Az. VI R 49/14 und Az. VI R 2/15). Der Grund: Der Arbeitnehmer wird in Höhe des Nutzungsentgelts durch die Firmenwagenüberlassung nicht bereichert, sodass in diesem Umfang kein Arbeitslohn vorliegt.

MERKE | Übersteigt das Nutzungsentgelt den Sachbezug, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten.

8.1 Einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten

Leistet der Arbeitnehmer eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten oder übernimmt er eine Leasingsonderzahlung, mindern diese oft hohen Beträge den Sachbezug bis auf 0 EUR (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 2 und 3 Lohnsteuerrichtlinien  (LStR ) ). Aufgrund der hohen Zahlung ergibt sich oft ein den Sachbezug übersteigender Betrag. Dieser geht aber nicht verloren, sondern lässt sich in künftige Perioden vortragen.

Beispiel
Da A ein teureres Fahrzeug wünscht, als sein Arbeitgeber bereit ist zu gewähren, leistet er eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten von 15.000 EUR. Der jährlich ermittelte Sachbezug nach der Ein-Prozent-Methode beträgt 9.600 EUR.
Die Zuzahlung wird mit dem Sachbezug verrechnet. Übersteigende Beträge werden in künftige Jahre vorgetragen:


JahrSachbezugZuzahlungsteuerpflichtig
19.600 EUR9.600 EUR0 EUR
29.600 EUR5.400 EUR4.200 EUR
3 ff.9.600 EUR0 EUR9.600 EUR