Betriebsübergang nach § 613a BGB: HR-Integration und Organisationsumbau im Automobilzulieferer

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB verlangt schnelles und sauberes Handeln, weil Verträge, Zuständigkeiten und HR-Regeln gleichzeitig betroffen sind und der Betrieb trotzdem weiterlaufen muss. In diesem Projekt zeigen wir, wie wir die HR-Integration nach Übernahme gesteuert und die Organisation neu ausgerichtet haben, sodass der Standort „Connected Vehicle Solutions“ mit rund 300 Mitarbeitenden sicher in den neuen Konzern überging.

Daten & Fakten

  • Rolle: Senior HR Consultant

  • Branche: Automobilzulieferer (in >50 Ländern aktiv)

  • Unternehmensgröße: > 10.000 Mitarbeitende

  • Projektdauer: 12 Monate

  • Einsatz: 5 Tage pro Woche

Ausgangslage

Nach dem Unternehmensübergang musste der Automobilzulieferer lokale HR-Produkte und HR-Prozesse an die Vorgaben des übernehmenden Konzerns anpassen. Gleichzeitig brauchte der Standort klare Regeln und eine stabile Struktur, damit Führung und Mitarbeitende Orientierung erhalten und HR verlässlich liefert.

Die Zielsetzung

Wir wollten den Betriebsübergang nach § 613a BGB so begleiten, dass der Standort zügig handlungsfähig bleibt. Deshalb passten wir Arbeitsverträge an, harmonisierten HR-Prozesse und aktualisierten Betriebsvereinbarungen. Außerdem setzten wir die neue Organisationsstruktur im Führungsteam um, damit die Veränderung im Alltag greift.

Vorgehen & Umsetzung

HR-Integration nach Übernahme steuern und Verträge anpassen

Wir begleiteten den Übergang konform nach §613a BGB und passten Arbeitsverträge an die Bedingungen des neuen Konzerns an. Gleichzeitig klärten wir Rollen und Verantwortlichkeiten, sodass HR und Führung schneller entscheiden.

Organisationsumbau umsetzen und Zuständigkeiten klären

Wir lösten die bisherige Matrix-Organisation auf und führten die neue Struktur ein. So entstanden klare Zuständigkeiten, und gleichzeitig konnte Führung die Zusammenarbeit gezielter steuern.

Betriebsvereinbarungen aktualisieren und Mitbestimmung sauber einbinden

Wir überarbeiteten bestehende Betriebsvereinbarungen und stimmten sie mit den Beteiligten ab. Dabei setzten wir Regelungen für IT-Themen sowie Bonus- und Incentive-Modelle um, sodass Regeln, Systeme und Mitbestimmung zusammenpassen.

HR-Systeme sowie Zeit- und Schichtmodelle einführen

Wir implementierten das SAGE HR-System und verankerten die IT-Regelungen über eine passende Vereinbarung. Außerdem entwickelten wir ein neues Zeit- und Schichtmodell und setzten es um, damit Planung und Betrieb stabil laufen. management und Reporting aufbauen

Zusätzlich etablierten wir Projektmanagement und KPI-Reporting, damit Führung Fortschritt und Risiken früh erkennt. Zusätzlich unterstützten wir ein Workforce-Management-Setup über Standorte hinweg, sodass die Umsetzung messbar bleibt und Entscheidungen schneller fallen.

Personalentwicklung und Programme ergänzen

Wir bereiteten die Organisation auf ISO-Anforderungen vor (ISO 14001 und ISO 50001) und unterstützten die Umsetzung. Außerdem führten wir ein Mitarbeiteraktienprogramm ein und entwickelten Qualifikationsmatrix sowie Schulungskonzept, damit Kompetenzen zur neuen Struktur passen.

Ergebnisse

Integration des Standorts in die neuen Konzernstrukturen, sodass der Übergang operativ stabil läuft.

Umsetzung der aktualisierten Betriebsvereinbarungen (u.a. IT, Bonus/Incentives, Workforce-Management, Mitarbeiteraktien), sodass Regeln und Systeme belastbar greifen.

Wir harmonisierten HR-Prozesse und qualifizierten Teams für neue Abläufe, sodass HR konsistent arbeitet und Führung schneller entscheidet.

Fazit

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB gelingt, wenn HR-Integration, Mitbestimmung und Umsetzung zusammenwirken. Wir verbinden daher Change Management nach Akquisition mit klaren Regeln, sauberen Prozessen und aktiver Steuerung, sodass die neue Organisation im Tagesgeschäft funktioniert.

Wenn Sie nach einer Übernahme Verträge, Betriebsvereinbarungen oder HR-Prozesse anpassen müssen, dann sprechen Sie mit uns:

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